Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind zwei augenärztliche Untersuchungen vorgesehen: Die erste sollte im 10. bis 14. Lebensmonat durch FachärztInnen für Augenheilkunde und Optometrie oder durch KinderärztInnen durchgeführt werden. Die zweite Untersuchung soll zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat bei Augen-FachärztInnen erfolgen.

Bei der ersten Untersuchung gilt die Aufmerksamkeit den äußeren Augenabschnitten, wobei insbesondere auch auf Missbildungen geachtet wird. Untersucht werden die Hornhaut, die Augenlider, die Beweglichkeit der Augen sowie deren Parallelität (Schielen).

Die zweite Untersuchung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch, bei dem die Eltern gefragt werden, ob sie bei ihrem Kind Auffälligkeiten bezüglich des Sehens beobachtet haben. Danach wird das Sehvermögen des Kindes gezielt geprüft und die Sehschärfe getestet und der vordere Augenabschnitt und der Augenhintergrund werden untersucht.

Die Skiaskopie bei erweiterten Pupillen dient dem Ausschluss oder der Feststellung einer Fehlsichtigkeit z.B. einer Kurz- oder Weitsichtigkeit. Dazu werden die Augen des Kindes eingetropft. Nach einiger Zeit erweitern sich die Pupillen und die Augen können auf Fehlsichtigkeit untersucht werden.

Bei der Untersuchung auf Schwachsichtigkeit wird die Augenstellung des Kindes überprüft und gegebenenfalls der Schielwinkel gemessen. Die möglichst frühzeitige Feststellung eines Schielens ist von wesentlicher Bedeutung, da sich beim Schielen die Sehkraft eines Auges nicht entwickeln und es sehschwach bleiben kann (Schiel-Amblyopie).

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